Nachrichten

Läuteordnung


2. Dezember 2024

Mehr als ein Hintergrundgeräusch und bedeutsamer Klang

Der Glockenklang unserer Kirchen ist weithin in unseren Dörfern zu hören. Darum bedarf auch das Glockengeläut einer amtlich bestätigten Ordnung. Von Zeit zu Zeit wird sie aktualisiert und etwas verändert.

Am 08.08.2024 beschloss der Kirchenvorstand für unsere Kirchen Läuteordnungen, die am 29.08.2024 vom Regionalkirchenamt genehmigt wurden. Sie treten am 1.1. 2025 in Kraft.

Sie sind zu den Öffnungszeiten der Gemeindebüros einsehbar und auch hier zu finden.

Unsere Geläute bestehen jeweils aus drei Glocken verschiedener Größe. Die großen Glocken mit tiefem Klang läuten zu Trauerfeiern. Die kleinen Glocken künden von einer Taufe. Die mittleren Glocken erklingen zu drei Tageszeiten und laden zum persönlichen Innehalten bzw. zum Gebet ein. Die Zeiten wurden, vorrangig in Mühlau, dem allgemeinen Tagesrhythmus und den in den Nachbarorten üblichen Zeiten angepasst. Alle drei Glocken erklingen zu den Gottesdiensten und zu besonderen Anlässen.

Ihr Klang gehört zu unserer Lebenswelt und erinnert uns, dass Gott zu jeder Zeit und überall gegenwärtig ist, stets erreichbar per Gebet. Gott sei Dank!