Trauung / Gottesdienst zur Eheschließung

Trauungen, Gottesdienste zur Eheschließung werden – wie alle Amtshandlungen – in der Kirchgemeinde angemeldet, welcher man hauptwohnsitzmäßig angehört. Es ist ein Anmeldeformular zur Trauung/ zum GDzE  (Aufgebotsprotokoll) auszufüllen. Dazu werden benötigt:

  • Personenangaben des Paares
  • Angaben zu den kirchlichen Amtshandlungen: Datum und Ort der eigenen Taufe und Konfirmation
  • Kopie der Eheschließungsurkunde, falls Sie bereits standesamtlich verheiratet sind
  • Unterschriften der beiden Partner

Wenn die Trauung / der GDzE / die Segnung in einer anderen Kirchgemeinde – nicht in unserer – stattfinden soll, Sie Ihren Hauptwohnsitz aber in Hartmannsdorf oder Mühlau haben, erfolgt die Anmeldung in unserer Verwaltung. Das Aufgebotsprotokoll wird in diesem Fall an die entsprechende Gemeinde weitergeleitet (entspricht dem Dimissoriale). Gleichzeitig wenden Sie sich bitte an die Pfarrerin/den Pfarrer der Gemeinde, in welcher die Trauung / der GDzE stattfinden soll, um den Termin der Trauung / des GDzE abzustimmen.
In unserer Gemeinde nimmt Pfarrerin Susanne Hintzsche die Amtshandlung vor (im Urlaubsfall gibt es eine Vertretung).

Eine Alternative zur kirchlichen Trauung kann ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung sein. Dieser wird dann in Betracht gezogen, wenn nur einer der beiden Partner in der Kirche ist, da eine kirchliche Trauung in der Regel die Kirchenzugehörigkeit beider zukünftiger Ehepartner voraussetzt.

Die nähere Gestaltung des Gottesdienstes fällt in den einzelnen Kirchgemeinden unterschiedlich aus. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, sollte mit der Gemeinde das Gespräch gesucht werden, in der der Gottesdienst mit Gästen stattfinden soll.